Durch die Entwicklung des Flugzeuges gehörte es immer mehr zur Kriegsstrategie, durch massive Bombenabwürfe die gegnerische Zivilbevölkerung zu terrorisieren. Damit sollte erreicht werden, dass diese sich gegen die eigene Regierung wendete. Die Nazis ordneten daher zur Verschleierung ihrer Kriegsvorbereitungen Luftschutzmaßnahmen an, um die Bevölkerung scheinbar in Sicherheit zu wiegen. Denn faktisch konnte nur ein sehr geringer Anteil der Menschen wirkungsvoll geschützt werden – in Berlin ca. 4 %.
Zur Vorbereitung gegen Luftangriffe dienten neben speziellen Übungen auch die Errichtung von Schutzräumen und der behelfsmäßige Ausbau von Hauskellern. Eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen wurde dazu erlassen. Die sogenannten Luftschutzwarte hatten als Teil des NS-Überwachungsapparates diese Maßnahmen zu kontrollieren und durchzusetzen. So wurde eine angeblich unzureichende Verdunkelung der Fenster als Vorwand für Repressalien genutzt.
Ein Beispiel für die Vorbereitungen können Sie an einem Kellerfenster des Hauses Alt-Moabit 37 finden: Statt eines typischen Gitters über dem Lichtschacht ist eine fast quadratische Abdeckung mit breitem Rahmen zu sehen. Lesen Sie dort den Schriftzug „Mannesmann Luftschutz“. Zu dieser speziellen Abdeckung gehörte früher noch eine Konstruktion, die Giftgas abhalten sollte. Fast immer gehörten auch handbetriebene Luftfilter dazu. Meistens wurden diese behelfsmäßigen Schutzräume aber nur mit Balken und Baumstämmen verstärkt. Solche Provisorien haben Bombenvolltreffern natürlich nicht standgehalten. So sind schräg gegenüber, Alt-Moabit 81, bei einem Angriff sehr viele Menschen im Schutzraum zu Tode gekommen.
Unter dem Druck der immer massiver werdenden britischen und US-amerikanischen Bombenangriffe wurde der Bau großer Bunkeranlagen hektisch vorangetrieben. Dafür wurden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgenutzt. Diese durften aber meistens die von ihnen errichteten Schutzräume nicht nutzen.
Bezüglich des Aufenthalts von Jüdinnen und Juden bei Luftangriffen führte Minister Hermann Göring in einem Erlass von 1941 aus: „Die Benutzung von Luftschutzräumen durch Juden kann praktisch nicht verhindert werden, doch soll auf ihre Abtrennung von den übrigen Bewohnern geachtet werden, entweder durch Schaffung eines besonderen Raumes für sie oder durch Trennung in demselben Raum.“
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